Kostenermässigungen

Sozialtarif:

Für Familien, die in einer der drei Verbandsgemeinden (Halten, Oekingen oder Kriegstetten) wohnhaft sind, besteht die Möglichkeit, einen Sozialtarif auf der Grundlage des jährlichen steuerbaren Einkommens + 10 % des steuerbaren Vermögens geltend zu machen.

Die Einteilung erfolgt in 9 Tarifstufen von 20 % bis 100 %.

Steuerbares Einkommen + 10 % steuerbares Vermögen

Elternbeitrag

Tarifstufe

bis 30'100

20 %

1

30'101 - 35'814

30 %

2

35'815 - 41'528

40 %

3

41'529 - 47'242

50 %

4

47'243 - 52'956

60 %

5

52'957 - 58'670

70 %

6

58'671 - 64'384

80 %

7

64'385 - 70'099

90 %

8

ab 70'100

100 %

9

Formular zur Selbstdeklaration 

 

Bemerkungen:

  • Das für die Bestimmung der Tarifstufe massgebende steuerbare Einkommen und steuerbare Vermögen stützt sich auf die letzte, zum Zeitpunkt der ersten Rechnungsstellung des laufenden Betriebsjahres geltende, definitive Steuerveranlagung. Die Einstufung gilt für ein Betriebsjahr, das dem Schuljahr entspricht. 
  • Bei Erziehungsberechtigten, die z. B. im Konkubinat leben, werden die steuerbaren Einkommen und die jeweils 10 % steuerbaren Vermögens für die Bestimmung der Tarifstufe zusammengezählt.
  • Die Schulleitung HOEK erhält von den Erziehungsberechtigten die Erlaubnis, das steuerbare Einkommen und Vermögen bei der Wohngemeinde zu erfragen und so die Selbstdeklaration zu kontrollieren. Liegt keine Erlaubnis vor, wird der Sozialtarif nicht gewährt.
  • Die Tarifstufe geben die Erziehungsberechtigten in Selbstdeklaration an. Falsche Angaben können zu Nachforderungen führen. Die Daten werden vertraulich behandelt. 
  • Für Familien, die nicht in einer der drei Verbandsgemeinden wohnhaft sind, wird kein Sozialtarif gewährt und zusätzlich eine Einschreibegebühr von 50 Franken erhoben.